Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen:

(gültig für Therapieeinheiten, Mal- und Kreativgruppen und Nachhilfeunterricht)

  • Jede schriftliche Anmeldung ist ein bindender Vertragsabschluss und verpflichtet zur Zahlung.
  • Ein Rücktritt von der Anmeldung bis zu 2 Wochen vor dem Termin ist ohne Erhebung von Stornokosten möglich, danach werden Stornogebühren in Höhe von 50% erhoben.
  • Nachhilfestunden und Therapieeinheiten, die später als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden in Rechnung gestellt.
  • Für jeden Workshop bzw. Kurs ist eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Bei unzureichender Teilnehmerzahl wird der Workshop bzw. Kurs auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
  • Es besteht kein Anspruch auf Nachholen einer versäumten Einheit oder auf Zurückerstattung solcher.
  • Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Kursleiterin und endet mit der Übergabe des Kindes an die personenberechtigten oder bevollmächtigten Vertreter. Während der Betreuungszeiten muss das Kind über die Eltern haftpflicht- und unfallversichert sein.
  • Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass das Kind an den geplanten Aktivitäten teilnehmen darf.
  • Die Kursleiterin behält sich eine Abänderung/Umstellung des Programmes in begründeten Fällen (z.B. Krankheit der Leiterin) vor. Programmänderungen können durch die Kursleiterin auch kurzfristig vorgenommen werden, wenn dies im Interesse der Teilnehmer liegt.
  • Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, das Kind pünktlich zu bringen und pünktlich abzuholen. Sondervereinbarungen müssen mit der Kursleiterin vorher abgesprochen werden!
  • Im Falle eines Terminausfalles (z.B. Krankheit der Kursleiterin) wird der entfallene Termin nachgeholt. Der Nachholtermin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 
  • Akut erkrankte Kinder können nicht teilnehmen. Bei Verdacht auf Erkrankung während der Kurszeiten werden die Erziehungsberechtigten sofort benachrichtigt. Sie müssen das Kind sofort abholen. Die Erziehungsberechtigten ermächtigen die Kursleiterin, im Notfall, wenn Eile geboten ist oder die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sind, eine medizinische Behandlung des Kindes zu veranlassen.
  • Die Kinder haben den Anweisungen der Kursleiterin Folge zu leisten. Kinder, deren Verhalten für die Gruppe unzumutbar ist und die ihr Verhalten auch nach wiederholter Ermahnung nicht ändern, können von den Kursen ausgeschlossen werden. Das gilt auch für Kinder, die sich selbst oder andere Kinder wiederholt in Gefahr bringen. Es entsteht für diese Zeit kein Schadensersatzanspruch.

Stand Jänner 2024